Schadensmeldung: Was tun nach einem Einbruch?
Bewahren Sie Ruhe
Ein Wohnungseinbruch ist für die Betroffenen in erster Linie eine große seelische Belastung. Aufgebrochene Türschlösser, eingeschlagene Fenster und eine verwüstete Wohnung sorgen dafür, dass man sich in seinen eigenen vier Wänden nicht mehr wohl fühlt und ruhig schlafen kann. Das eigene Sicherheitsgefühl stellt sich dann oft erst nach Wochen der Unsicherheit langsam wieder ein. Da ein Einbruch natürlich auch der Polizei und Versicherung gemeldet werden muss, ist es jedoch unabdingbar, nach dem Vorfall einen möglichst kühlen Kopf zu bewahren.
Es kann helfen, wenn sich der Betroffene einen genauen und sachlichen Überblick über den entstandenen Schaden bei einem Einbruchdiebstahl verschafft und diesen entsprechend protokolliert und gemeldet hat. Welche Schäden die Hausratversicherung übernimmt und was Sie zur Schadensmeldung wissen müssen, erfahren Sie hier.
Informieren Sie bei einem Einbruch umgehend die Polizei
Der erste Schritt bei Entdecken eines Einbruchsversuchs oder eines Einbruchs ist immer, direkt die Polizei zu kontaktieren. Mit der hierdurch erstatteten Strafanzeige wird der Einbruch zeitgleich ein Fall für die Hausratversicherung.
Besteht der Verdacht, dass sich der Einbrecher noch im Haus oder der Wohnung befindet, sollte dies aus sicherer Entfernung geschehen. Falls man dem Täter versehentlich auf der Flucht begegnet, sollte man ihm weder den Weg versperren oder den Helden spielen, um sich selbst und andere nicht zu gefährden.
Wichtig für die Schadensmeldung: Was ist nach einem Einbruch zu tun?
- Benachrichtigen Sie die Polizei unter: 110
- Merken Sie sich besondere Merkmale des/der Täter/-s und des ggf. genutzten Fluchtwagens und notieren diese.
- Fotografieren Sie alle Einbruchspuren, Beschädigungen und dem allgemeinen Stand der Wohnung/des Hauses.
- Warten Sie, bis die Polizei bei Ihnen eintrifft. Auch wenn es schwer fällt: Lassen Sie alles so, wie es ist, räumen Sie nicht auf.
- Erstellen Sie eine sogenannte „Stehlgutliste“ mit den gestohlenen Möbeln oder Elektrogeräten und fügen Sie dieser idealerweise Fotos und Belege bei.
- Wenn EC-, Kreditkarten oder auch Sparbücher gestohlen wurden, müssen diese unverzüglich gesperrt werden. Die Notrufnummer lautet: 116 116.
- Wenn Ihr Smartphone gestohlen wurde, lassen Sie es unverzüglich bei Ihrem Provider sperren. Damit die Polizei nach Ihrem Handy fahnden kann, benötigt man die 15-stellige „IMEI-Nummer“ (International Mobile Equipment Identity) des Geräts. Diese finden Sie auf der Original-Verpackung oder auch auf dem Lieferschein, alternativ können Sie diese einsehen, wenn Sie die Tastenkombination *#06# über das Tastenfeld eingeben. Am besten, Sie notieren sich diese Nummer direkt und verwahren Sie an einem sicheren Ort auf.
- Gestohlene Personalausweise müssen unverzüglich gemeldet werden, z.B. beim Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Manche Personalausweise verfügen über eine „Online-Ausweisfunktion“. Diese kann, wie bei Ihrem Smartphone auch, unter der Notruf-Nummer: 116 116 gesperrt werden.
- Die unter Punkt 5) erstellte Stehlgutliste wird bei der Hausratversicherung bei Meldung des Schadens eingereicht. Der Schaden wir dann ggf. mittels eines Schadengutachters überprüft.
Securius–Datenbank für sichergestellte Wertgegenstände
Diese vom Bundeskriminalamt in Kooperation mit den Landeskriminalämtern zur Verfügung gestellte Securius-Datenbank bietet Bürgern die Möglichkeit, selbst nach Kunst- und Wertgegenständen zu recherchieren, die sich nach einer mutmaßlichen Straftat in polizeilicher Obhut befinden oder vom Zoll sichergestellt wurden.
Einbruchdiebstahl: Welche Kosten werden von der Hausratversicherung übernommen?
Damit die Versicherungsgesellschaft tätig werden kann, muss die Schadensmeldung unverzüglich, spätestens jedoch einen Tag nach Bemerken des Einbruchs, beim Hausratversicherer vorliegen. Der Schaden kann ebenfalls vorab telefonisch gemeldet werden, die Meldung selbst inklusive der Stehlgutliste kann später nachgereicht werden.
Sobald sich die Versicherung der Sachlage annimmt, wird den Betroffenen nach der Schadensbesichtigung durch einen Sachverständigen mitgeteilt, welche Maßnahmen zur Schadenminderung ergriffen werden – das ist Pflicht. Beschädigte Türen oder Fenster müssen provisorisch für den Zeitraum der Reparaturzeit gesichert werden. Diese Maßnahme wird von der Hausratversicherung getragen.
Für den Ersatz gestohlener Gegenstände in gleicher Art und Güte wird in der Regel der so genannte Wiederbeschaffungswert angesetzt. Dies ist der Betrag, den der Betroffene für einen gleichwertigen (wirtschaftlichen) Gegenstand aufbringen müsste.
Die Hausratversicherung kommt ebenfalls für Reparatur- und Instandsetzungskosten bei aufgehebelten Fenstern und Türen auf. Vandalismus, das bedeutet, eine mutwillige Beschädigung von Haushaltsgegenständen vor, wird ebenfalls durch die Hausratversicherung übernommen, hierunter fällt auch eine bereits vorhandene und durch den Einbruch zu Schaden gekommene Sicherheitstechnik an der Wohnung oder dem Haus.
Für den Fall, dass die Wohnung aufgrund des Einbruchs und umfangreichen Instandsetzungs-Reparaturen unbewohnbar ist, kommt die Versicherung in der Regel auch für etwaige Übernachtungskosten auf. Über die Dauer dieser Maßnahme sowie Kostenübernahme entscheidet die Versicherung in Rücksprache mit den Betroffenen.
Über Ihren individuellen Versicherungsumfang informiert Sie auf Nachfrage Ihr Versicherer.
Prävention: Wie kann man einem Einbruch vorbeugen?
Glaubt man an den aktuellen Berichten, gibt es ein Bezug auf die in Deutschlands Türen und Fenstern eingebaute Sicherungstechnik bundesweit noch erhebliche Defizite. Dabei ist die Verbesserung des technischen Einbruchschutzes bei Türen und Fenstern besonders wichtig, um Einbrecher möglichst effektiv scheitern zu lassen.
Polizei berät zum Einbruchschutz
Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes rät dazu, vor dem Einbau eines Sicherheitsschlosses zu prüfen, ob die Türkonstruktion diese auch unterstützt. Davon ist abhängig, ob sich erweiterte Einbruchschutzmaßnahmen überhaupt einbauen lassen. Idealerweise wirken die Tür und Zusatzsicherung nur gemeinsam einbruchsicher.
So funktioniere ein Querriegel zwar an einer normalen Tür, nicht aber an einer Altbautür mit zwei Flügeln. Hier brauche man ein Stangenschloss und Bandsicherung. Und an einer Röhrenspantür nutze gar kein Riegel, sondern nur eine Verstärkung mit Metall- und Holzplatten.
Es ist demnach anzuraten, die kostenlosen Beratungsmöglichkeiten der Polizei zum Einbruchschutz in Anspruch zu nehmen. Letztlich misslingen die Einbrüche nicht nur durch vorhandene Sicherungseinrichtungen, sondern auch eine aufmerksame Nachbarschaft. Jeder verhinderte Wohnungseinbruch reduziert ebenfalls die psychische Belastung der Betroffenen und sorgt für ein sicheres Gefühl, zu Hause zu sein.
Einbruch: Die wichtigsten Begriffe
Einbruch: Ein unerlaubtes Eindringen in einen abgegrenzten Bereich, bei Überwindung eines Hindernisses oder Sicherungsvorrichtung mit der Intention eines Diebstahls, Hausfriedensbruchs oder einer Sachbeschädigung an besagten Hindernissen, bzw. der Versuch dessen.
Einbruchdiebstahl: Man spricht von einem Einbruchdiebstahl, wenn sich eine oder mehrere Personen unberechtigten Zugang zu fremden Häusern Wohnungen verschaffen, Sachgegenstände entwenden oder gar beschädigen und dabei deutliche Spuren an Türen und Fenstern hinterlassen.
Vandalismus: Um Vandalismus handelt es sich, wenn die Einbrecher keinen Diebstahl vollziehen, aber Gegenstände (mutwillig) demolieren und die Wohnung oder das Haus in einem verwüsteten Zustand zurücklassen.
Hausratversicherung: Sachversicherung für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Versichert ist immer der gesamte Hausrat innerhalb des Versicherungsortes, inklusive der Wohnungstür. Keller und Dachboden werden ebenfalls inkludiert, wenn diese abschließbar sind. Die Hausratversicherung deckt ebenfalls eine, dem Haus angehörige, Garage ab.
Schadensmeldung: Eine Auflistung der während des Einbruches beschädigten oder entwendeten Gegenstände zur Einreichung bei Ihrer Hausratversicherung.
Einbruchschadenbeseitigung: Nach einem Einbruch ist die schnelle und unkomplizierte Erneuerung von Einbruch betroffener Türen- und Fensterelementen besonders wichtig.